AGB/ Terms of Condition (German Language) /EULA

 

 

 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)/ Widerrufsrecht (German language):

 

Für die Dienstleistungen und Firma LAUBlab KG, in 1040 Wien – gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB)

Allgemeine Bestimmungen

Zusätzliche Bestimmungen (für Internetpräsenz )

Datenschutzbestimmungen extra ausgeführt

 

Allgemeiner Teil

 

1.Präambel

 

Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.

 

Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

  1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

 

Erstellung und Abhalten von Individueller und Gruppen EDV-Schulungen

Erstellung von Individualprogrammen

Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen

Erwerb von Software- und Hardwareprodukten

Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

Erstellung von Programmträgern

Sonstige Dienstleistungen

Sonstige Handelswaren

 

Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.

Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

  1. Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Aufbewahrungs Maßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.

Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

Die angestrebten Erfüllungs termine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

  1. Preise

 

Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.

Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro

Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Schulungen, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

 

  1. Zahlung

 

Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, vor bzw. umgehend nach Lieferung.

Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

 

  1. Eigentumsrecht

 

Die gelieferten Warenn und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

 

  1. Urheberrecht und Nutzung

 

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

 

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

 

Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Antraggeber zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

  1. Kostenvoranschlag

 

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

 

  1. Mahn- und Inkassospesen

 

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.

Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 45,– zu bezahlen.

 

  1. Gewährleistung, Garantie und Haftung

 

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.

Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.

Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Tonköpfe, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.

Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.

Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muss der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.

 

  1. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

  1. Fernabsatzgeschäft

 

“Fernabsatz” ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt.

 

Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat.

Ist der Auftraggeber Konsument (nicht b2b), so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 1 nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate.

Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (mit kundenspezifischen seriennummern oder key files zb), Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde (downgeloaded oder registriert, bzw ein custom key erzeugt wurde). Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten Verträge ausgenommen.

Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des Konsumtenschutzgesetzes.

 

  1. Vertragsrücktritt

 

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen oder den tatsächlich entstandenen Schaden.

 

  1. Aufrechnung

 

Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

  1. Höhere Gewalt

 

Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreiend für den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

 

  1. Datenschutz, Geheimhaltung und Adressänderung

 

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zur internen Netzstruktur sowie zur Verfügung gestellte Anmeldedaten und Passwörter werden streng vertraulich und werden nach Beendigung des Support Falls nicht gespeichert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Als Gerichtsbarkeit wird Wien vereinbart. Auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Zusatz zur AGB für die Internetpräsenz

Besondere Geschätsbedinungen Internetpräsenz

1a Geltungsbereich:

 

Dieser Bereich ergänzt die AGB’s für den Webauftritt von der Firma LAUBlab KG, 1040 Wien, deren Leistungen auf der Seite www.3dtools.info zur Verfügung stehen.

Die Ergänzungen der AGB regeln dabei die kostenlose Nutzung der Redaktionell oder von Nutzern erstellten Informationen, Beiträgen, Kalendereinträgen, Foren, Produktinformationen, News und die Zusendung eines unregelmäßig publizierten, elektronischen Newsletters. Ebenso wie die kostenpflichtigen Dienste wie z.B. Profi-Forum, Profi-Firmenguide, download geschützer Dokumente und Nutzung anderer, kostenpflichtiger Leistungen der Seite www.3dtools.info.

2a Leistungen:

 

Kostenlose Zusatzleistungen, die über das Einrichten eines persönlichen Accounts hinausgehen, können jederzeit wieder eingestellt werden.

Um alle unentgeltlichen Leistungen auf der Seite 3dtools.info Nutzen zu können, bedarf es einer Registrierung in einem dafür vorgesehen Web-Formulars. Dabei werden die eingebenden Daten dem Zugriff Dritter entzogen.

Durch drücken der „sende“ Schaltfläche bestätigt der Nutzer die Kenntnisnahme der AGB. Durch übersenden seiner Email Adresse zum Passwortempfangs kommt der Vertrag über die Nutzung zustande.

Der Nutzer hat auch auf den Seiten der 3dtools.info die Möglichkeit in einem extra Formular, eine nicht periodisch erscheinenden elektronischen Newsletter von der Firma LAUBlab KG zu beziehen. Eine Abmeldung dieser Newsletter ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

 

3a Nutzung – aller Dienste

 

Der Nutzer der Seite 3dtools.info erlaubt, eingesendete Inhalte und Forumsbeiträge zu ändern, zu bearbeiten und dieses zu veröffentlichen. Mit der Einreichung von Artikeln, Kalendereinträge und Foreneinträge erlaubt der Nutzer weiters dass eingesendete Material unwiderruflich, zeitlich, räumlich und unbeschränkt nutzen zu dürfen und auch kommerziell, auch unter anderem Namen und Vertriebswege zu verbreiten und zu verwerten.

Der Nutzer der Seite ist allein, für die von ihm eingestellten und /oder versendeten Inhalte verantwortlich. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer auf die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften, wie z.B. Vorschriften von Copyrightbestimmungen, Datenschutz, Jugendschutz, Verbraucherschutz, unlauteren Wettbewerb und strafrechtlichen Bestimmungen. Ebenso ist ein Verlinkung (Hyperlink) zu Seiten die diese rechtlichen Vorschriften nicht einhalten untersagt.

 

4a Vertragsabschluss – entgeltlicher Dienste

 

Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Account gegen jegliche Nutzung durch Dritte zu schützen und das persönliche Passwort nicht weiterzugeben.

Bei Missachtung haftet der Nutzer für jede unbefugte Nutzung seines Accounts.

Um entgeltliche Dienste Nutzen zu dürfen benötigen die Firma LAUBlab KG/3dtools einen Zahlungseingang in voller Höhe der Dienstleistung. Erst ab dem Zahlungseingang des Nutzers besteht die Rechtswirksamkeit des Vertrages und die Verpflichtung von der Firma LAUBlab KG / 3dtools.info auf die Leistungserbringung.

 

5a Leistungen – entgeltlicher Dienste

 

Der Gegenstand der entgeltlichen Dienste und Leistungen ist jeweils auf der Internetseite 3dtools.info  zu entnehmen. Wobei die Leistungsbeschreibung bei Vertragsabschluss aufrecht bleibt.

Nicht davon betroffen ist die Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. wenn der Benutzer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Firma LAUBlab KG verstößt oder in Zahlungsverzug gerät.

Für entgeltliche Dienste gelten die allgemeine AGB und deren Gewährleistung und Rücktrittsrecht Bestimmungen.

 

6a Kündigung

 

Der Vertrag zwischen LAUBlab KG und dem Benutzer können beidseitig den Vertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Dazu muss der User eine Email an die LAUBlab KG senden.

 

7a Gewährleistung

 

Für die Richtigkeit, Aktualität und deren Inhalte der Artikel und der Beurteilung von Produkten gibt es kein Gewähr, einschließlich der von Benutzern übertragenen Inhalte . Die Firma LAUBLab KG übernimmt ebenso keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder für einen fehlerhaften Betrieb des Systems oder der Dienste.

Bei etwaigen Gewinnspielen, kann es Teilnahmebeschränkungen geben und es wird kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme gewährt.

 

8a Datenschutz

 

Der Nutzer erklärt sich mit dem Absenden seiner Registrierung / Eintragung damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit speziellen Dienste seine Daten gespeichert und verwendet werden dürfen

Bei der Speicherung der Daten werden die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

 

9a Änderung der Nutzungsbedingungen

 

LAUBLab KG behält sich das Recht vor, diese AGB’s sowie deren Leistungsbeschreibung jederzeit zu ändern. Über die Änderungen wird der Nutzer vier Wochen vor in Kraft treten über die Anmeldeseite informiert. Wenn der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen den Änderungen widerspricht, gelten diese als genehmigt.

 

10a Urherberrecht

 

Sämtliche abgerufenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die User sind somit nicht berechtigt, für eigene Zwecken Inhalte ohne vorherige Genehmigung zu nutzen oder auch nur auszugsweise zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.

 

11a Haftung

 

LAUBlab KG / 3dtools.info übernimmt keine Haftung für Benutzerinhalte und es besteht keine Pflicht zur Überwachung der Inhalte. Wobei wir uns das Recht vorbehalten bedenkliche Inhalte zu löschen, wenn diese uns bekannt werden.

Insbesondere wird auch nicht für Schäden gehaftet, die darauf zurückzuführen sind, dass Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind.

Die Firma LAUBlab KG  übernimmt keine Haftung für den Missbrauch von Daten durch Dritte oder fehlerhaft übertragene Daten der website.

Der User ist verpflichtet, einen allfälligen Verlust oder Missbrauch unverzüglich der zu melden.

Der Nutzer ist ebenso verpflichtet, im Falle eines Verstoßes gegen die AGB sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei zu stellen sowie hierdurch entstandene Verluste, kosten oder Schäden zu ersetzen.

Ausnahme ist wenn die Firma LAUBlab kg grob Fahrlässig oder Vorsätzlich gehandelt hat.

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen stellen eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Salvatorische Klausel (Punkt 17), gelten somit auch für diese besonderen Geschäftsbedingungen.

 

Wien, 03.01.2008

 

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